Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2020 - L 10 VE 48/20 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,76562
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2020 - L 10 VE 48/20 B (https://dejure.org/2020,76562)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.08.2020 - L 10 VE 48/20 B (https://dejure.org/2020,76562)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. August 2020 - L 10 VE 48/20 B (https://dejure.org/2020,76562)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,76562) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 27.04.2009 - L 5 B 451/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entscheidung über Beschwerde gegen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2020 - L 10 VE 48/20
    Gemäß § 197a Abs. 1 Satz 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. §§ 68 Abs. 1 Satz 5, 66 Abs. 6 Satz 1 GKG entscheidet das Gericht über die Beschwerde durch eines seiner Mitglieder als Einzelrichter, wenn die angefochtene Entscheidung wie hier von einem Einzelrichter erlassen wurde (h.M, a.A. z.B. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27. April 2009, L 5 B 451/08 KA, juris; vgl. zum Streitstand auch Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt - Keller, SGG, 13. Auflage, § 155 Rz. 9d).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 08.01.2018 - L 3 R 366/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Streitwert-Beschwerde -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2020 - L 10 VE 48/20
    Insofern berechnet sich der Beschwerdewert nicht aus der Differenz zwischen dem festgesetzten und dem erstrebten Streitwert, sondern nach den Gebühren, mit denen der Rechtsschutzsuchende wirtschaftlich belastet wird (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Januar 2018, Az. L 3 R 366/17 B, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht